März 2016
Datum: | Donnerstag, 10.03.2016 |
Uhrzeit: | 09:30–12:30 Uhr |
Wo gearbeitet wird, geschehen auch Unfälle. Unfälle verursachen menschliches Leid, Kosten und schaden dem Ansehen des Betriebes. Diese Unfälle zu vermeiden, war und ist das Ziel aller gesetzlichen, privaten und betrieblichen Bemühungen. Um Gefahren zu erkennen und die daraus resultierenden Unfälle zu vermeiden, muss man die Gefährdungen kennen und genau das ist das Ziel der Gefährdungsbeurteilung. Laut § 6 (1) ArbSchG vom 07. August 1996 „muss der Arbeitgeber über die je nach Art der Tätigkeiten und Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Bei gleichartiger Gefährdungssituation ist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefasste Angaben enthalten“. Das Amt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit als amtliche Aufsichtsbehörde führt regelmäßig Kontrollen in Betrieben durch. Beim Aufdecken von Mängeln werden die Betriebe mit zum Teil kostenintensiven Auflagen belegt.
Die Teilnehmer sollen die Methodik und die Inhalte einer Gefährdungsbeurteilung kennen lernen und mit Hilfe verschiedener Medien die Umsetzungsmöglichkeit üben.